Als Wahlhebamme stelle ich eine Honorarnote, wobei die Krankenkasse 80% des Kassentarifs übernimmt (aktuelle Informationen erfährst du auf der Homepage des Österreichischen Hebammengremiums). Gerne informiere ich dich über meine aktuellen Hebammengebühren. Für folgende Leistungen übernimmt die Krankenkasse 80% des aktuellen Kassentarifs: Ambulante Geburt
![]() Vorzeitige Entlassung (vor dem 4. Tag nach der Geburt)
Vorzeitige Entlassung nach Kaiserschnitt, Frühgeburt, Mehrlingsgeburt (vor dem 6. Tag nach der Geburt)
Ab dem 6. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt - nach vorzeitiger Entlassung, ambulanter Geburt oder Kaiserschnitt
mögliche Zusatzkosten: Kilometergeld, Material/Medikamentenpauschale, Taping, Laserbehandlung usw. Leistungen die von der Krankenkasse nicht übernommen werden:
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